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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

F&a Großhandel (import & Vermittlung Italien–deutschland)

Allgemeine Geschäf

tsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen F&A Großhandel (nachfolgend „F&A“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) im Bereich der Vermittlung, des Handels und der kaufmännischen Abwicklung von frischem Obst und Gemüse aus Italien nach Deutschland.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn F&A ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Stellung von F&A

(1) F&A tritt als kaufmännischer Vermittler und Rechnungsaussteller im B2B-Handel mit frischem Obst und Gemüse auf.

(2) Die Lieferung der Waren erfolgt im Wege der Direktlieferung (Streckengeschäft) durch den jeweiligen Produzenten oder einen von diesem beauftragten Logistikdienstleister unmittelbar an den Kunden.

(3) F&A erlangt zu keinem Zeitpunkt physischen Besitz oder tatsächliche Kontrolle über die Waren.

3. Vertragsschluss

(1) Angebote von F&A sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebots von F&A durch den Kunden in Textform.

(3) Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Direktlieferung der Ware durch den Produzenten oder dessen Logistikpartner einverstanden.

4. Preise

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Transport-, Verpackungs- und Logistikkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(3) F&A ist berechtigt, Preise anzupassen, sofern nach Vertragsschluss erhebliche Kostenänderungen eintreten, insbesondere aufgrund von Transportkosten, Energiepreisen, behördlichen Auflagen oder Erntebedingungen.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug ist F&A berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §§ 286, 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR je Rechnung geltend zu machen.

(3) Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von F&A schriftlich anerkannten Forderungen zulässig.

(4) F&A behält sich vor, bei Neukunden oder Aufträgen größeren Umfangs Vorkasse oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.

6. Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt durch den jeweiligen Produzenten oder dessen Logistikpartner an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von F&A ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an den von ihm benannten Empfänger über.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Qualität und offensichtliche Mängel zu untersuchen.

(2) Offensichtliche Mängel sind F&A spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung in Textform anzuzeigen.

(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(4) Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

8. Lebensmittelrechtliche Pflichten

(1) Die gelieferten Waren entsprechen nach Angaben der jeweiligen Produzenten den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

(2) F&A übernimmt keine eigene Lagerung, Verarbeitung oder physische Kontrolle der Waren.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Waren nach Übergabe gemäß den jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften sachgerecht zu lagern, zu behandeln und weiterzugeben.

9. Haftung

(1) F&A haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder Ernteausfälle, entbinden F&A für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

(2) F&A ist in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website von F&A veröffentlichten Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohn- oder Geschäftssitz der für F&A handelnden natürlichen Person.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Änderungen der AGB

F&A behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.

Stand: Januar 2026

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